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Urteil Mieterkündigung wegen verweigerter Untermieterlaubnis
Schlagworte
Mieterkündigung wegen verweigerter Untermieterlaubnis
Leitsatz
Der Mieter hat nur dann ein Sonderkündigungsrecht wegen verweigerter Genehmigung zur Untervermietung, wenn dem Vermieter der volle Name sowie Alter und Beruf des Untermieters mitgeteilt wurde.
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