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Urteil Mieterkündigung wegen verweigerter Untermieterlaubnis


Schlagworte

Mieterkündigung wegen verweigerter Untermieterlaubnis

Leitsatz

Der Mieter hat nur dann ein Sonderkündigungsrecht wegen verweigerter Genehmigung zur Untervermietung, wenn dem Vermieter der volle Name sowie Alter und Beruf des Untermieters mitgeteilt wurde.

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