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Urteil Mieterhöhungsverlangen, Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung, rückkanalfähiger Breitbandanschluss (Nutzung ohne zusätzliche vertragliche Bindung des Mieters mit Dritten)
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen, Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung, rückkanalfähiger Breitbandanschluss (Nutzung ohne zusätzliche vertragliche Bindung des Mieters mit Dritten)
Leitsatz
Ein rückkanalfähiger Breitbandanschluss ist bereits dann wohnwerterhöhend, wenn er ohne zusätzliche vertragliche Bindung an einen Dritten den Empfang von Fernsehprogrammen ermöglicht.
(Leitsatz der Redaktion)
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