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Urteil Mieterhöhungsverlangen als Fernabsatzgeschäft, Widerrufsrecht für Zustimmung zur Mieterhöhung, für Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem


Schlagworte

Mieterhöhungsverlangen als Fernabsatzgeschäft, Widerrufsrecht für Zustimmung zur Mieterhöhung, für Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem

Leitsatz

Die Zustimmung zu einem schriftlich begehrten Mieterhöhungsverlangen des Vermieters kann als Fernabsatzgeschäft i. S. v. § 312c BGB grundsätzlich widerrufen werden. Allerdings ist Voraussetzung, dass der Vermieter ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem hat und Fernkommunikationsmittel nach § 312c Abs. 2 BGB einsetzt. Das ist dann nicht der Fall, wenn der Vermieter ein individuell gefertigtes Mieterhöhungsverlangen stellt, das gegen die Verwendung eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems (mit einer automatisierten Software) spricht. Ein Widerruf der Zustimmung des Mieters ist dann unwirksam.

(Leitsatz der Redaktion)

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