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Urteil Mieterhöhungsverlangen vor Ablauf der Peisbindung
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen vor Ablauf der Peisbindung
Leitsatz
Der Vermieter einer Wohnung, die preisgebunden i. S. von § 10 Abs. 2 Nr. 1 MHRG ist, ist berechtigt, schon vor dem Ablauf der Preisbindung vom Mieter nach § 2 MHRG zu verlangen, daß dieser einer Mieterhöhung, die nach Ablauf der Preisbindung wirksam werden soll, zustimmt.
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