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Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Zustimmungsverlangen; ortsübliche Vergleichsmiete; Vergleichsobjekte; Mietspiegel; Sachverständigengutachten
Leitsätze
1. Ein Sachverständigengutachten ist dem Mietspiegel regelmäßig als Beweismittel überlegen.
2. Bei der Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete finden subjektiv übersteigerte Bewertungskriterien keine Rücksicht.
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