Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Stichtagsdifferenz; Mietspiegel
Leitsatz
Im Mieterhöhungsrechtsstreit kann das Gericht wegen der Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmiete, die in der Zeit zwischen der Datenerhebung zum Mietspiegel und dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens eingetreten ist (sog. Stichtagsdifferenz), einen Zuschlag zu dem für die Wohnung zutreffenden Mietspiegelwert auch dann machen, wenn das Mieterhöhungsverlangen auf den Mietspiegel gestützt worden ist (Bestätigung von Leitsatz 1 des Rechtsentscheids des OLG Stuttgart vom 15.12.1993 - ZMR 1994, 109 = WuM 1994, 58 = DWW 94, 47 = NJW-RR 1994, 334).
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