Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Sondermerkmal modernes Bad; Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel; Strukturheizkörper als Handtuchwärmer; unzureichende Wärmedämmung; überdurchschnittlicher Instandhaltungszustand; moderne Heizungsanlage; gestaltete und abschließbare Müllstandsfläche; modernes Bad; Lärmbelastung
Leitsätze
Wohnwerterhöhend ist das Vorhandensein eines Strukturheizkörpers als Handtuchwärmer sowie eine moderne Heizungsanlage. Letzteres Merkmal ist auch erfüllt, wenn der Vermieter zu einem derartigen Einbau aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet war.
Eine Wärmedämmung ist dann unzureichend, wenn der Wärmeschutz der Gebäudehülle hinter demjenigen Standard zurückbleibt, der für Gebäude einer bestimmten Baualtersklasse typisch ist. Die Aufbringung einer Wärmedämmung zusätzlich zur vorhandenen Bausubstanz kann ein wohnwerterhöhendes Merkmal darstellen; die Unterlassung einer solchen Maßnahme führt nicht zwangsläufig zur Annahme eines wohnwertmindernden Merkmals.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?