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Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Stichtagsdifferenz; Ermittlung der ortsüblichen Miete in der Mitte zwischen zwei Erhebungszeitpunkten; maßgeblicher Mietspiegel
Leitsatz
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist grundsätzlich der Zugang des Erhöhungsverlangens beim Mieter, auch wenn der Erhebungsstichtag des zu diesem Zeitpunkt geltenden Mietspiegels schon längere Zeit zurückliegt.
(Leitsatz der Redaktion)
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