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Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; ortsübliche Vergleichsmiete; Ermittlung durch Sachverständigengutachten
Leitsatz
Durch den Berliner Mietspiegel für Neubauwohnungen wird nicht ausgeschlossen, daß durch ein Sachverständigengutachten ein orts-üblicher Mietzins ermittelt wird, der nicht unerheblich über dem Oberwert des Berliner Mietspiegels liegt.
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