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Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Begründung; Vergleichswohnungen
Leitsatz
Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG ist unwirksam, wenn es sich auf die Mieten von Vergleichswohnungen stützt, die erst in der Zukunft geschuldet werden.
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