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Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Unterschrift
Leitsätze
1. Auch eine automatisch gefertigte Vermietererklärung nach § 8 MHG bedarf der Unterschrift; diese muß nur nicht eigenhändig sein.
2. Die Unterschrift muß den Text räumlich abschließen; eine "Überschrift" oder "Seitenschrift" reicht nicht.
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