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Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel; Überschreitung des Mittelwertes; Orientierungsmerkmale; Bad; Küche; Terazzofussboden; Erdgeschosswohnung; Wohnumfeld
Leitsatz
Überschreitet das Mieterhöhungsverlangen den Mittelwert des Berliner Mietspiegels, ist die Begründetheit nicht anhand von schematischen Zuschlägen zu machen, sondern daran, welche Möglichkeit die Wohnung bietet, sie für einen angemessenen Daueraufenthalt zu gestalten.
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