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Urteil Mieterhöhungsverlangen


Schlagworte

Mieterhöhungsverlangen; Begründung; Sachverständigengutachten

Leitsatz

Die Frage, ob Gutachten, welche von nicht nach Maßgabe des § 36 GewO öffentlich bestellten Sachverständigen erstattet sind, ein Mieterhöhungsverlangen im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 2 MHG in gleicher Weise zu stützen vermögen, wie die von einem öffentlich bestellten oder vereidigten Sachverständigen erstellten, werden dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. (Nichtamtlicher Leitsatz)

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