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Urteil Mieterhöhungserklärung durch Hausverwaltung
Schlagworte
Mieterhöhungserklärung durch Hausverwaltung
Leitsatz
Ein Mieterhöhungsverlangen der Hausverwaltung, das „namens des Vermieters" erklärt wird, ist bei Wechsel des Vermieters auch dann unwirksam, wenn dem Mieter der Name des neuen Vermieters aus einem Parallelrechtsstreit bekannt ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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