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Urteil Mieterhöhungserklärung


Schlagworte

Mieterhöhungserklärung; neue Bundesländer; Additionsfehler; Ausgangsmiete; Ausstattungsmerkmal; Berechnungsfehler; Betriebskostenumlage; Betriebskostenarten; Aufschlüsselung des Vorauszahlungsbetrages; Betriebskostenvorauszahlung

Leitsatz

1. Fehler im Bereich der Rechnungsgrößen (Additionsfehler, falsche Ausgangsmiete, fehlendes Ausstattungsmerkmal) machen eine Mieterhöhungserklärung nach § 11 MHG nicht insgesamt unwirksam.

2. Nach der Betriebskostenumlageverordnung sind die einzelnen Betriebskostenarten zu bezeichnen, ohne daß eine detaillierte Aufschlüsselung des Vorauszahlungsbetrages für die Betriebskosten insgesamt nötig wäre.

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