Urteil Mieterhöhungserklärung
Schlagworte
Mieterhöhungserklärung; neue Bundesländer; Additionsfehler; Ausgangsmiete; Ausstattungsmerkmal; Berechnungsfehler; Betriebskostenumlage; Betriebskostenarten; Aufschlüsselung des Vorauszahlungsbetrages; Betriebskostenvorauszahlung
Leitsatz
1. Fehler im Bereich der Rechnungsgrößen (Additionsfehler, falsche Ausgangsmiete, fehlendes Ausstattungsmerkmal) machen eine Mieterhöhungserklärung nach § 11 MHG nicht insgesamt unwirksam.
2. Nach der Betriebskostenumlageverordnung sind die einzelnen Betriebskostenarten zu bezeichnen, ohne daß eine detaillierte Aufschlüsselung des Vorauszahlungsbetrages für die Betriebskosten insgesamt nötig wäre.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?