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Urteil Mieterhöhung mit dem Berliner Mietspiegel
Schlagworte
Mieterhöhung mit dem Berliner Mietspiegel; keine Widerlegung der Vermutungswirkung des Mietspiegels durch Sachverständigengutachten; Dielenfußboden kein „hochwertiger Bodenbelag”
Leitsätze
1. Die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist auch bei der Begründung mit Vergleichswohnungen nicht gerechtfertigt, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete aus einem qualifizierten Mietspiegel mit Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung ermittelt werden kann.
2. Ein Dielenboden ist kein „hochwertiger Bodenbelag".
(Leitsätze der Redaktion)
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