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Urteil Mieterhöhung bei verspäteter Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme
Schlagworte
Mieterhöhung bei verspäteter Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme; fehlende Ankündigung
Leitsatz
Einer Mieterhöhung wegen Modernisierung steht nicht entgegen, daß der Vermieter den Beginn der Modernisierungsarbeiten weniger als drei Monate vorher angekündigt und der Mieter der Maßnahme widersprochen hat.
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