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Urteil Mieterhöhung
Schlagworte
Mieterhöhung; Berliner Mietspiegel; wohnwertminderndes Merkmal „Verkehrslärmbelastung
Leitsatz
Das wohnwertmindernde Merkmal „hohe Verkehrslärmbelastung" liegt, auch wenn die Adresse des Hauses im Straßenverzeichnis zum Berliner Mietspiegel als lärmbelastet aufgeführt ist, nicht vor, wenn die Wohnung im Seitenflügel, ausgerichtet zum ruhigen Hof, etwa 10 bis 20 Meter entfernt von der als lärmbelastet bezeichneten Straße liegt.
(Leitsatz der Redaktion)
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