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Urteil Mietbegrenzung für „Geförderte“, Wohnlageeinordnung durch Gericht


Schlagworte

Mietbegrenzung für „Geförderte“, Wohnlageeinordnung durch Gericht

Leitsatz

Ist durch Landesgesetz in Verbindung mit der Satzung die höchstzulässige Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete gekoppelt, ist die Ermittlung mit dem Mietspiegel, der für die Einordnung der Wohnlage bestimmte Kriterien vorgibt, eine vom Gericht vorzunehmende Wertungsfrage.

(Leitsatz der Redaktion)

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