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Urteil Mietbegrenzung für „Geförderte“, Wohnlageeinordnung durch Gericht
Schlagworte
Mietbegrenzung für „Geförderte“, Wohnlageeinordnung durch Gericht
Leitsatz
Ist durch Landesgesetz in Verbindung mit der Satzung die höchstzulässige Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete gekoppelt, ist die Ermittlung mit dem Mietspiegel, der für die Einordnung der Wohnlage bestimmte Kriterien vorgibt, eine vom Gericht vorzunehmende Wertungsfrage.
(Leitsatz der Redaktion)
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