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Urteil Merkantiler Minderwert bei Mehrfamilienhaus
Schlagworte
Merkantiler Minderwert bei Mehrfamilienhaus; Ermittlung des Mindestbetrages durch Schätzung
Leitsätze
1. Zur Schätzung eines Mindestbetrages für einen merkantilen Minderwert eines Gebäudes nach Beseitigung von Rissen im Innen- und Außenputz.
2. Auch wenn ein Minderwert im Vergleichswertverfahren nicht ermittelt werden kann, weil ein Markt für derartige Objekte nicht besteht, kann die Schadenshöhe aufgrund einer vom Sachverständigen vorgenommenen „Expertenbefragung" geschätzt werden.
(Leitsatz 2 von der Redaktion)
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