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Urteil Mehrheitserfordernis bei Wärmedämmung der Fassade, modernisierende Instandsetzung
Schlagworte
Mehrheitserfordernis bei Wärmedämmung der Fassade, modernisierende Instandsetzung
Leitsatz
Auch das Anbringen einer Wärmedämmung im Rahmen einer Fassadenrenovierung kann eine Maßnahme der modernisierenden Instandsetzung darstellen, die mit einfacher Mehrheit zu beschließen ist. Dabei kommt es auf die Amortisation der Mehrkosten nicht an, wenn die Wärmedämmung nach den Anforderungen der EnEV ohnehin anzubringen ist (wie OLG Hamm, WuM 2009, 252 = ZWE 2009, 261).
(Leitsatz der Redaktion)
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