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Urteil Maßgeblicher Erkenntnisstand für Beschlussfassung, ordnungsgemäße Verwaltung
Schlagworte
Maßgeblicher Erkenntnisstand für Beschlussfassung, ordnungsgemäße Verwaltung
Leitsatz
Maßgeblich für die Beurteilung, ob ein Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, ist der Kenntnisstand der Eigentümer zum Zeitpunkt der Eigentümerversammlung. Spätere Erkenntnisse im Anfechtungsverfahren können nicht dazu führen, dass der Beschluss für ungültig zu erklären ist.
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