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Urteil Mängelstreitigkeit mit Bauträger nach Heranziehungsbeschluss
Schlagworte
Mängelstreitigkeit mit Bauträger nach Heranziehungsbeschluss
Leitsätze
1. Bei Mängelstreitigkeiten der GdWE mit dem Bauträger bedarf es auch nach der WEG-Reform 2020 eines Heranziehungsbeschlusses.
2. Unwiderruflich und als Vollmachtslösung ausgestaltete Abnahmeregelungen sind unwirksam.
3. Mängelrechte kann die GdWE trotz fehlender Abnahme des Gemeinschaftseigentums verfolgen, wenn sie dem Bauträger endgültig das Mangelbeseitigungsrecht entzieht.
4. Die Beweislast für die Mangelfreiheit der Werkleistungen trägt gleichwohl der Bauträger.
(Leitsätze der Redaktion)
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