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Urteil Mangelbeseitigungsanspruch
Schlagworte
Mangelbeseitigungsanspruch; Verjährung des Rückzahlungsanspruchs
Leitsätze
1. Der Anspruch des Unternehmers auf Rückzahlung des Vorschusses auf Mängelbeseitigungskosten verjährt in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.
2. Zur grobfahrlässigen Unkenntnis des Bestellers von den einen derartigen Anspruch begründenden Umständen.
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