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Urteil Mangel
Schlagworte
Mangel; Minderung; unerhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung: Minderungsquoten
Leitsätze
1. Ein Quadratmeter unverputzte Wand im Bad, ein Quadratmeter fehlende malermäßige Behandlung des Fußbodens im Bad und ein überlaufendes Abwasserabflußbecken im Bad berechtigt nicht zur Minderung.
2. Welliger Fußboden im Korridor und verzogene und verrottete Fen-ster berechtigen zu einer Minderung von 10 %.
3. Ein Wohnzimmerofen, der statt mit 6 kW nur mit 4 kW heizt, berech-tigt zu einer Minderung von 10 %.
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