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Urteil Maklerprovision
Schlagworte
Maklerprovision; Provisionsanspruch; schwebende Unwirksamkeit des Grundstückskaufvertrages
Leitsatz
1. Ist der Grundstückskaufvertrag mangels Genehmigung noch schwebend unwirksam, besteht kein Anspruch auf Maklerprovision.
2. Ein erfolgsunabhängiger Provisionsanspruch bedarf einer eindeutigen und klaren Individualvereinbarung
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