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Urteil Maklerprovision
Schlagworte
Maklerprovision; ergänzende Vertragsauslegung; Höhe der Provision bei Vereinbarung eines Betrages für Zubehör
Leitsatz
Bei der Berechnung der Maklerprovision ist von dem Gesamtkaufpreis nicht ein gesondert ausgewiesener Teilbetrag für mitverkauftes Zubehör abzuziehen.
(Leitsatz der Redaktion)
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