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Urteil Mängelbeseitigung
Schlagworte
Mängelbeseitigung; Warmwasserversorgung; einstweilige Verfügung
Leitsatz
1. Ein Mieter hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens keinen Anspruch auf die Wiederinbetriebnahme einer zentralen Warmwasserversorgung, wenn diese sich in einem Zustand der Irre-parabilität befand und der Einbau eines Durchlauferhitzers angeboten wurde.
2. Keine Verpflichtung zu einer restaurierenden Instandsetzung.
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