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Urteil Liste A
Schlagworte
Liste A; Bankenteignung; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss
Leitsätze
1. Eine in der sogenannten Liste A der VO des Magistrats von Groß-Berlin vom 10. Mai 1949 aufgeführte Bank wurde hierdurch mit allen Vermögenswerten, unabhängig von deren Belegenheit, enteignet.
2. Auch eine grundbuchliche Umschreibung im April 1961 kann noch auf Besatzungsrecht basieren.
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