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Urteil Kunststoffenster in Denkmalen nicht genehmigungsfähig
Schlagworte
Kunststoffenster in Denkmalen nicht genehmigungsfähig; Baudenkmal; Gesamtanlage; Hufeisensiedlung; Störungen des Erscheinungsbildes; Fenster; Veränderung; Instandsetzung; Reihenhaus; Gartenseite; Isolierglas-Kunststoffenster; Genehmigungsanspruch (verneint)
Leitsatz
Der Einbau von Kunststoffenstern in ein historisches Gebäude ist grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. Nur wenn der schlechte Bauzustand eine Erhaltung nicht mehr zuläßt, ist der Austausch gegen in Material, Gestaltung und Funktion gleiche Ersatzfenster zulässig.
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