Urteil Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung an Touristen, Kenntniserlangung durch agent provocateur
Schlagworte
Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung an Touristen, Kenntniserlangung durch agent provocateur
Leitsätze
1. Die unerlaubte Untervermietung an Touristen über airbnb stellt eine erhebliche Pflichtverletzung dar, die den Vermieter jedenfalls zu einer ordentlichen Kündigung berechtigt.
2. Das Recht des Vermieters, zur Ermittlung einer unberechtigten Untervermietung detektivische Mittel einzusetzen, schließt auch die Möglichkeit ein, zum Schein durch einen „agent provocateur“ ein Untermietverhältnis eingehen zu lassen (Abgrenzung zu LG Berlin 67 S 20/18, GE 2018, 936).
(Leitsätze der Redaktion)
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