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Urteil Kündigung wegen falscher Angaben über Hausratschaden
Schlagworte
Kündigung wegen falscher Angaben über Hausratschaden
Leitsatz
Überzieht der Mieter den Vermieter bewusst und wider besseres Wissen mit wahrheitswidrigen Behauptungen mit einer Klage, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jedenfalls eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt.
(Leitsatz der Redaktion)
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