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Urteil Kündigungsfrist


Schlagworte

Kündigungsfrist; Werkswohnung im Beitrittsgebiet; Betriebsangehöriger als alleiniger Mieter

Leitsätze

1. Bei einer Werkwohnung wurden in der DDR nicht beide Ehegatten Mieter, sondern nur der Mitarbeiter des Betriebes.

2. Mit dem 3. Oktober 1990 sind vertragliche Vereinbarungen unwirksam geworden, die die Kündigungsfrist von zwei Wochen für den Mieter entsprechend § 120 Abs. 2 ZGB lediglich wiederholten.

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