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Urteil Kündigung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlung
Schlagworte
Kündigung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlung; Wertung des Mieterverhaltens
Leitsatz
Die Beantwortung der Frage, ob die Fortsetzung des Mietverhältnisses dem Vermieter nicht zugemutet werden kann, ist das Ergebnis einer wertenden Betrachtung. In diesem Zusammenhang kommt es darauf an, aus welchem Grund eine erneute unpünktliche Mietzahlung nach Abmahnung erfolgte. Das Verhalten des Mieters nach der Abmahnung muss geeignet sein, das Vertrauen des Vermieters in eine pünktliche Zahlungsweise wiederherzustellen.
(Leitsatz der Redaktion)
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