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Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; Wohnraumkündigung; Heilungswirkung; Übernahmeerklärung des Sozialamtes; Zahlungsverzug
Leitsätze
1. Die Formulierung "Wir erklären uns bereit, die bestehenden Mietschulden bis einschließlich ... im Wege der Darlehensvergabe zu übernehmen. Voraussetzung dafür ist, daß das Mietverhältnis fortgesetzt wird, das heißt Herrn ... der Wohnraum erhalten bleibt." in einer Übernahmeerklärung des Sozialamtes ist nicht geeignet, eine Kündigung wegen Zahlungsverzuges unwirksam zu machen.
2. Zu den Anforderungen an eine wirksame Übernahmeerklärung.
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