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Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; Eigenbedarfskündigung; Begründung; Sperrfrist für Altfälle
Leitsatz
1. Die Sperrfrist von zehn Jahren gilt auch für eine Eigenbedarfskündigung nach Umwandlung, die dem Mieter vor dem Inkrafttreten des Sozialklauselgesetzes zugegangen ist.
2. Eine Eigenbedarfskündigung ist nicht ausreichend begründet, wenn der Vermieter lediglich mitteilt, ihm sei seine Wohnung selbst gekündigt worden.
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