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Urteil Kreditverpflichtungen
Schlagworte
Kreditverpflichtungen; Beitrittsgebiet; Staatsbank der DDR; VEB; Geschäftsgrundlage; eigenkapitalersetzende Darlehen
Leitsätze
1. Kreditverpflichtungen aus vor dem 1. Juli 1990 geschlossenen Verträgen zwischen der Staatsbank der DDR und einem VEB bestehen grundsätzlich fort.
2. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage sind hier nicht anwendbar, weil eine spezielle und als abschließend anzusehende gesetzliche Regelung besteht.
3. § 56 e DMBilG schließt die Behandlung als eigenkapitalersetzende Darlehen aus.
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