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Urteil Kostentragung bei Klagerücknahme statt Erledigungserklärung
Schlagworte
Kostentragung bei Klagerücknahme statt Erledigungserklärung
Leitsatz
Hat das JobCenter schon vor Zustellung der Räumungsklage eine Übernahme des Mietrückstands in Aussicht gestellt und erst nach Rechtshängigkeit einer Verpflichtungserklärung abgegeben, hat der Vermieter die Kosten zu tragen, wenn er den Rechtsstreit nicht für erledigt erklärt, sondern die Klage zurücknimmt.
(Leitsatz der Redaktion)
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