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Urteil Kostenerstattung für Privatgutachten im gerichtlichen Verfahren
Schlagworte
Kostenerstattung für Privatgutachten im gerichtlichen Verfahren; Schimmelpilz; Lüftungsverhalten; Möblierung; Stundensatz eines Sachverständigen; Sachverständigenhonorar
Leitsatz
Die Kosten für ein prozessbegleitendes Privatgutachten können erstattungsfähig sein, wenn die Partei das zusätzliche Gutachten benötigt, um substantiierte Einwendungen gegen ein gerichtliches Gutachten zu erheben.
(Leitsatz der Redaktion)
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