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Urteil Korrektur jeweils durch den amtierenden Verwalter
Schlagworte
Korrektur jeweils durch den amtierenden Verwalter
Leitsätze
1. Jeder Wohnungseigentümer hat gegen den Verwalter einen Anspruch darauf, dass dieser die Beschlusssammlung in seiner Amtszeit ordnungsgemäß führt und eventuell notwendige Korrekturen durchführt.
2. Dieser Anspruch besteht gegen den als Versammlungsleiter amtierenden Verwalter, ungeachtet eines späteren Verwalterwechsels.
(Leitsätze der Redaktion)
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