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Urteil Konkludenter Mietvertragsabschluss mit Eigentümer


Schlagworte

Konkludenter Mietvertragsabschluss mit Eigentümer; Verzug trotz Rechtsirrtums über Minderungsrecht; Einbauten und Vorrichtungen des Mieters; Mietereinbauten; Mietermodernisierung

Leitsätze

1. Wird eine Grundstücksparzelle über viele Jahre hinweg genutzt und ein Entgelt für die Nutzung bezahlt, liegen die Voraussetzungen für einen Mietvertrag vor.

2. Sind wegen erheblicher Investitionen die Interessen des Nutzers auf eine gesicherte langfristige Nutzung gerichtet, kommt der Mietvertrag mit dem Eigentümer des Grundstücks auch dann zustande, wenn das Grundstück von einer damit nicht identischen GbR bewirtschaftet wird.

3. Der Rechtsirrtum über ein Minderungsrecht ist nur dann entschuldigt, wenn der Mieter bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit einer anderen Beurteilung durch die Gerichte nicht zu rechnen brauchte.

(Leitsätze der Redaktion)

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