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Urteil Konkludenter Mietvertrag
Schlagworte
Konkludenter Mietvertrag; Mietvertrag durch schlüssiges Verhalten; Mietzahlung als konkudente Vertragsannahme
Leitsatz
Ein Mietvertrag kann durch schlüssiges Verhalten dadurch abgeschlossen werden, daß der (neue) Eigentümer den Mieter zur Zahlung des Mietzinses auf sein Konto auffordert. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter dem nicht nachkommt und die Miete auf ein Sperrkonto einzahlt. (Leitsatz der Redaktion)
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