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Urteil Konkludenter Abschluss eines Maklervertrages
Schlagworte
Konkludenter Abschluss eines Maklervertrages; Vorkenntnis; Nachweismakler; Besichtigung; Nachweisbestätigung
Leitsatz
Der Provisionsanspruch des Nachweismaklers wird durch Vorkenntnis des Kaufinteressenten vom Objekt (weiteres Exposé, auch vom Eigentümer) nicht ausgeschlossen, wenn der Kaufvertrag nach einer eingehenden, vom Makler vermittelten Besichtigung abgeschlossen wird, bei dem der spätere Käufer eine Nachweisbestätigung unterzeichnet hat.
(Leitsatz der Redaktion)
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