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Urteil Konkludente Beschaffenheitsvereinbarung und Notarvertrag
Schlagworte
Konkludente Beschaffenheitsvereinbarung und Notarvertrag
Leitsatz
Angaben zur Beschreibung eines Grundstücks im Vorfeld des Vertragsschlusses, die im notariellen Vertrag keinen Niederschlag mehr finden, stellen in aller Regel keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.
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