Urteil kommunale Wohnungsverwaltung
Schlagworte
kommunale Wohnungsverwaltung; VEB-KWV; Verwaltervertrag; Verwalterhaftung; Schlechtverwaltung; Aufbaudarlehen
Leitsätze
1. Bei den kommunalen Wohnungsverwaltungen handelte es sich nicht um staatliche Organe, sondern um eigenständige organisatorische Einheiten in Form volkseigener Betriebe.
2. Die mit den ehemaligen kommunalen Wohnungsverwaltungen abgeschlossenen Verwalterverträge begründeten ein zivilrechtliches Rechtsverhältnis.
3. Anspruch des Eigentümers auf Tilgung noch offenstehender Beträge aus Kreditverträgen (Aufbaudarlehen) gegenüber dem Verwalter, wenn diesem nach dem Vertrag nicht das Recht zustand, Kredite aufzunehmen oder das Grundstück zu belasten und keine Anordnung zur Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten des zuständigen staatlichen Organs ergangen ist.
4. Anspruch des Eigentümers eines verwalteten Grundstücks auf Schadensersatz bei Schlechtverwaltung auch hinsichtlich eingetretener Wertminderungen.
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