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Urteil Klagebefugnis der Gesellschafter der GbR
Schlagworte
Klagebefugnis der Gesellschafter der GbR; keine Sittenwidrigkeit bei überhöhter Miete für Unternehmer oder Freiberufler
Leitsätze
1. Die Gesellschafter einer GbR können deren Ansprüche selbst geltend machen, denn es handelt sich um eine Klage in gewillkürter Prozeßstandschaft.
2. Wenn der Mieter Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, reicht zur Annahme einer Sittenwidrigkeit nicht die bloße Überschreitung der ortsüblichen Miete um mehr als 100 %. (Leitsätze der Redaktion)
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