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Urteil Klagebefugnis (nur) der Gemeinschaft gegen Baugenehmigung für Nachbargrundstück
Schlagworte
Klagebefugnis (nur) der Gemeinschaft gegen Baugenehmigung für Nachbargrundstück
Leitsatz
Nur die Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht der einzelne Wohnungseigentümer, ist berechtigt, Beeinträchtigungen des gemeinschaftlichen Eigentums im eigenen Namen im Wege von Abwehrrechten gegen ein Bauvorhaben auf einem Nachbargrundstück geltend zu machen.
(Leitsatz der Redaktion)
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