Urteil Klagebefugnis
Schlagworte
Klagebefugnis; Vermögenszuordnungsbescheid; steckengebliebener Kaufvertrag
Leitsätze
1. Zur Klagebefugnis von privaten Erwerbern gegen einen Vermögenszuordnungsbescheid.
2. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 VZOG kann durch die Vermögenszuordnungsbehörde auch die Unwirksamkeit eines vor dem Beitritt der DDR (3. Oktober 1990) durch notariellen Veräußerungsvertrag eingeleiteten und nicht mehr durch Eintragung im Grundbuch vollendeten Erwerbs eines früher volkseigenen Grundstücks festgestellt werden.
3. Zum Verhältnis der Heilungsvorschriften in Art. 233 § 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2 EGBGB zu Art. 233 § 2 Abs. 2 Satz 3 EGBGB.
4. Unter der Voraussetzung eines nach DDR-Recht gültigen Grundstücksveräußerungsvertrages kann trotz beitrittsbedingt entfallener Verfügungsbefugnis des Veräußerers die Vollendung des Erwerbs auch gegenüber dem Vermögenszuordnungsberechtigten beansprucht werden.
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