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Urteil Keine Zwangsvollstreckung aus notarieller Urkunde bei Mischmietverhältnissen
Schlagworte
Keine Zwangsvollstreckung aus notarieller Urkunde bei Mischmietverhältnissen
Leitsätze
1. Die Räumungsvollstreckung für Wohnraum aus einer notariellen Urkunde ist unzulässig, auch wenn bei einem Mischmietverhältnis die gewerbliche Nutzung überwiegt.
2. Im Rahmen des Vollstreckungsrechts ist die Schwerpunkttheorie nicht anwendbar.
(Leitsätze der Redaktion)
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