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Urteil Keine Wohnraummangellage in Berlin
Schlagworte
Keine Wohnraummangellage in Berlin
Leitsatz
Es bestehen erhebliche Anhaltspunkte dafür, daß die in dem Zweckentfremdungsverbot vorausgesetzte Wohnraummangellage in Berlin derzeit nicht mehr besteht.
(Leitsatz der Redaktion)
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